Hausordnung des Pestalozzi – Gymnasium Guben

Die Schule lebt durch die Atmosphäre der Räume, durch die Art und Weise, wie die Personen miteinander umgehen und durch die Regeln und Bezugspunkte des Schulalltags.

I. Das Verhältnis der Schülerinnen und Schüler untereinander trägt wesentlich zur Gestaltung eines erfolgreichen Lernklimas bei. Ehrlichkeit, Toleranz und Höflichkeit im Umgang miteinander sind hierbei ebenso entscheidend wie die Achtung der individuellen Persönlichkeit des anderen. Ein den Normen entsprechendes Verhalten aller Schülerinnen und Schüler ist dazu unabdingbar.
Als Schule mit Courage distanzieren wir uns von Gewalt, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit.

II. Schülerinnen und Schüler sehen es als ihre Pflicht an, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

III. Jede Schülerin und jeder Schüler ist, unterstützt von den Lehrkräften, für die Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mit verantwortlich.

IV. Schülerinnen und Schüler gehen sorgfältig mit dem Schuleigentum um. Wird dieses mutwillig beschädigt oder zerstört, hat der Verursacher die anfallenden Kosten für die Reparatur bzw. Neuanschaffung selbst zu tragen.

V. Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Tafeln sauber zu wischen. Zusätzlich sind nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum die Fenster zu schließen, die Tafeln nass zu wischen sowie die Stühle hochzustellen.

Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Unterrichtsräume sauber und ordentlich zu verlassen.
Verantwortlich dafür ist die jeweilige Lehrkraft.

VI. Alle Abfälle gehören sortiert in die jeweils dafür bereitgestellten Behälter.

VII. Die Oberbekleidung wird grundsätzlich an den Garderobenleisten, die sich in den Räumen befinden, abgelegt.

VIII. Handys müssen beim Betreten aller Gebäudeteile des Pestalozzi-Gymnasiums ausgeschaltet sein: “Handy aus im Haus“ !

IX. Es besteht ein generelles Rauchverbot im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen.

X. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten. Hierzu gehören u.a. alle Schusswaffen, „Soft-Air-Waffen“, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Gassprühgeräte, sämtliche Hieb- und Stichwaffen, insbesondere Spring- und Fallmesser, Stahlruten, Totschläger und Schlagringe.

Ebenso verboten sind waffenähnliche Gegenstände, wie größere Taschenmesser, Baseballschläger und andere gefährliche Gegenstände, wie z.B. genaue Nachbildungen von Schusswaffen

Gleichermaßen verboten sind das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern und anderen entzündbaren oder explosiven Stoffen und Chemikalien, die für explosive Verbindungen geeignet sind.

Diese Festlegung gilt auch für volljährige Schüler, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Führen von Waffen sind.

XI. Ebenso ist untersagt, Alkohol oder illegale Drogen mitzuführen oder zu konsumieren.

XII. Schüler der Klassen 7 – 10 dürfen während des Unterrichtstages das Schulgelände nicht verlassen.
Ausnahmeregelung – Freistunden – nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern und auf eigene Gefahr.

XIII. In der Mittagspause haben alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 – 9 das Schulgebäude zu verlassen. Über Ausnahmen bei entsprechend schlechter Witterung entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft.

XIV. Das Fahrradfahren ist vom Schuleingang bis zu den Fahrradständern erlaubt. Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Fahrräder gehören in die dafür vorgesehenen Fahrradständer und sind zu sichern.

XV. Im Schulgebäude sind Kopfbedeckungen abzunehmen.

XVI. Mit Betreten des Schulgeländes erkennt jeder die Hausordnung an.

XVII. Verstöße gegen die vorliegende Hausordnung werden durch Fachlehrer, Schulleitung bzw. Gremien geahndet.

Die Hausordnung tritt am 01.10.2015 in Kraft. Die bisherige Hausordnung tritt außer Kraft.