Einladung zum 2. Tag der Ehemaligen am Pestalozzi-Gymnasium Guben

Zeit: Samstag, 03. Juni 2023 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr

Ort: Aula des Pestalozzi-Gymnasiums Guben, Friedrich-Engels-Straße 72, 03172 Guben (Zugang über den Schulhof)

Programm: gemeinsame Kaffeetafel, Schulführungen, Projekt 125 Jahre Pestalozzi-Schule, Vorstellung Zusammenarbeit Schule – Wirtschaft

Um Rückmeldung wird gebeten bis zum 31.05.2023 telefonisch unter 03561 548855 oder per Mail an ehemaligenclub@gym-guben.de

Der Ehemaligenclub des Pestalozzi-Gymnasiums

Unser Förderverein des Pestalozzi-Gymnasiums ist  jung, aber älter als viele andere im Land …

Einmal im Jahr wird in der Mitgliederversammlung des Fördervereins des Pestalozzi Gymnasiums Bilanz gezogen über das zurückliegende Geschäftsjahr, gibt die Revisionskommission ihren Bericht und es werden neue Vorhaben besprochen.

Der Förderverein ist seit 1994 ein anerkannter gemeinnütziger Verein. Als Mitglied im Landesverband schulischer Fördervereine Berlin- Brandenburg e. V. wird der Vorstand ständig informiert über die Arbeit anderer Vereine, über rechtliche Fragen, Fördermöglichkeiten und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. So bildeten in der Mitgliederversammlung Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Humboldt Universität zu Berlin über bürgerschaftliches Engagement der Schulfördervereine eine gute Vergleichsbasis.

Es wurde eingeschätzt, dass der Förderverein des Pestalozzi – Gymnasiums in seiner Struktur und Arbeitsweise sehr den an der Untersuchung beteiligten Vereinen in Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westphalen ähnelt. Die Schulfördervereine sind eher mittelgroße Vereine, so wie der Gubener mit seinen 58 Mitgliedern, die aus der Elternschaft und dem Lehrerkollegium kommen bzw. zu denen ehemalige Lehrer*innen, Schüler*innen und Freund*innen des Pestalozzi-Gymnasiums Guben gehören. Bundesweit ist die Gewinnung neuer Mitglieder, vor allem von Eltern, ein Schwerpunkt der Vereinsarbeit. Das ist ein schwieriges Unterfangen, wie im Bericht des Vorstandes festgestellt wurde, fürchten doch Eltern oft die Vereinsarbeit, weil sie schon in anderen Vereinen aktiv sind. Neben den bisherigen Maßnahmen wollen die Gubener*innen stärker die Mund-zu-Mund-Propaganda und öffentliche Projekte dazu nutzen, z. B. den Sponsorenlauf.

Der Sponsorenlauf ist eine Tradition des Fördervereins des Pestalozzi-Gymnasiums. Wesentlich länger schon, nämlich seit Mitte der 90er Jahre, erhalten die Abiturient*innen eine Zeugnismappe, die es so wohl nur in Guben gibt. Hervorragende schulische Leistungen und das persönliche Engagement für die Schule werden finanziell durch den Verein anerkannt und Blumen für die Zeugnisausgaben und die Begrüßung der neuen 7. Klassen sind eine schöne Selbstverständlichkeit geworden. Auch werden sozial schwache Schüler*innen sowie die Schnuppertage oder besondere Exkursionen unterstützt.

Die Fußballmannschaft des Gymnasiums freute sich über einen Trikotsatz, den der Förderverein anschaffen konnte. Weitere „Großprojekte“, an deren Realisierung der Förderverein teilhaben durfte, waren die Anschaffung der Lernplattform FRONTER, die Aktivitäten rund um das 110jährige Bestehen der Pestalozzi-Schule und der von Eltern organisierte Tag mit dem Persönlichkeitstrainer Christian Bischoff.

In den letzten Jahren wurden durch den Schulförderverein u.a. finanziert und unterstützt:

  • ein Flügel für die Aula
  • das Kinderabi und die Schnuppertage
  • Schulaufnahmefeiern
  • Schulentlassungsfeiern
  • Zeugnismappen für die Abiturient*innen
  • Trikots für unsere Schulmannschaften
  • Schulfeste
  • Wettbewerbe und
  • internationale Schülerbegegnungen

Vorstand des Pestalozzi-Gymnasiums e. V.

Vorsitzender: Thomas Röttger
Stellvertretende Vorsitzende: Stefanie Kletzke
Beisitzer: Thomas Laugks
Schatzmeisterin: Ute Gerhardt
Schriftführerin: Sabine Rehfeldt

Revisionskommission des Pestalozzi-Gymnasiums e.V.

Gerlinde Winter
Evelin Pfeiffer

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein des Pestalozzi-Gymnasiums“ e.V. und hat seinen Sitz in Guben.

§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung und Förderung von:

  • außerunterrichtliche Betätigung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Schülerzeitung
  • Presseveröffentlichungen
  • Ausstellungen
  • kulturelle Programme
  • Schulfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Traditionspflege
  • Beschaffung von Lehr- und Studienmitteln
  • Schüleraustauschen
  • Ehemaligen
  • materiell bedürftigen Schüler/innen
  • kulturelle und künstlerische Eigeninitiativen von Schüler/innen.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Eintritt der Mitglieder
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand.

§ 5 Austritt der Mitglieder
Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich bis zum 30.09. mitgeteilt werden.

§ 6 Ausschluss eines Mitgliedes
Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung nach vorheriger Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich den Interessen des Vereins zuwidergehandelt hat oder seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.

§ 7 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung.

§ 9 Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. dem Beisitzer
  4. dem Schriftführer und
  5. dem Schatzmeister.

Zum Vorstand gehört immer der Schulleiter oder sein Stellvertreter.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zu den Neuwahlen im Amt.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand für den Rest der Amtsperiode ein Ersatzmitglied auch für den Vorsitzenden bzw. seine Stellvertreter bestimmen.

Vorstand im Sinne des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch sind nur der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide allein vertreten.
Jedoch soll im Innenverhältnis der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig werden.

§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet innerhalb des ersten Halbjahres eines jeden Geschäftsjahres statt. Für die Neuwahl erteilt der Vorstand einen Rechenschafts- und Kassenbericht. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung der Zweiwochenfrist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, ersatzweise von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, Wahlen auf Verlangen auch nur eines einzigen Stimmberechtigten geheim.
Stimmberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Mitglieder.
Beschlussfassungen erfolgen grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit. Der abgegebenen gültigen Ja- oder Nein- Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen erfolgt ein weiterer Wahlgang.
Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins benötigen eine Mehrheit von mindestens 60% der abgegebenen Stimmen.

§ 11 Niederschriften
Von den Organen des Vereins sind über Beschlüsse Niederschriften anzufertigen. Diese sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschriften einzusehen.

§ 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch mindestens 3 Mitglieder des Vorstandes. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Erziehung.

Guben, den ………

Die Finanzierung der Internetseite des Pestalozzi-Gymnasiums erfolgte über den Förderverein.

Gründung des Ehemaligenclubs am Gubener Gymnasium

Im Rahmen des 120. Schulgeburtstags unseres Gymnasiums am 05.07.2022 hat der Förderverein unserer Schule einen Ehemaligenclub gegründet. In ihm sollen sich alle Ehemaligen, welche an dieser Schule gelernt oder gewirkt haben, vernetzen und austauschen können. Ziel soll sein, ein Netzwerk aus ehemaligen und aktuellen Mitgliedern der Schulgemeinschaft aufzubauen. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dass die Ehemaligen untereinander in Kontakt treten und die Schule bei der Ausbildung der aktuellen Schülerinnen und Schüler unterstützen können; gleichzeitig können aktuelle Schülerinnen und Schüler erste Verbindungen in die Arbeitswelt knüpfen.

Für ein erstes Kennenlernen laden wir alle Ehemaligen am Samstag, den 24. September 2022 ab 14 Uhr auf den Schulhof des Pestalozzi-Gymnasiums Guben zum ersten „Tag der Ehemaligen“ ein.

Dort können sich alle Interessierten über den Ehemaligenclub informieren, die Schule besuchen und mit den Akteuren vor Ort ins Gespräch kommen. Im Anschluss finden Sie das vorläufige Programm für den ersten „Tag der Ehemaligen“.

Für die bessere Organisation der Veranstaltung bitten wir um kurze Rückmeldung bis zum 14. September 2022 per Mail an ehemaligenclub@gym-guben.de oder per Telefon unter der Nummer 03561 548855 an das Sekretariat der Schule. Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen Thomas Laugks als Ansprechpartner unter der o.g. E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!

Programm des Auftakttreffens:

  • Datum: Samstag, 24.09.2022 zw. 14 und 17 Uhr
  • Treffpunkt: auf dem Schulhof des Gymnasiums

– Eröffnung durch Frau Kletzke, Herrn Röttger und Herrn Laugks

– Vorstellung Idee/Ziele Ehemaligenclub

– Führung durchs Schulhaus

– Ideen zur Gruppenbildung und Gruppenbildung

– inoffizielle Wahl eines Leitungsteams (5 Mitglieder)

– gemütliches Beisammensein.

Stefanie Kletzke, Schulleiterin des Pestalozzi-Gymnasiums Guben

Thomas Röttger, Vorsitzender des Fördervereins des Pestalozzi-Gymnasiums e.V.